Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Treyer Paletten GmbH

Verkaufs- und Lieferbedingungen


I. Vertragsschluss:

1. Lieferverträge sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2. Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von unseren abweichenden Einkaufsbedingungen mitgeteilt hat oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf Bestellscheinen abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichendem Inhalt wird hiermit widersprochen.
4. Wir behalten uns die Auslieferung anfallender Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der Bestellmenge vor.

II. Lieferfristen:
1. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns eine fristgemäße Lieferung zumutbar ist.
2. Bei Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann.

III. Preise:
1. Die von uns genannten Preise sind stets freibleibend. Wir sind insbesondere berechtigt, eine Preiserhöhung oder eine Preisermäßigung durchzuführen, falls sich unsere Lohn-, Material- oder Frachtkosten erhöhen oder ermäßigen, falls zwischen dem Abschluss des Liefervertrages und der Lieferung mehr als 4 Monate liegen.
2. Von uns gelieferte Muster werden zu den üblichen Preisen berechnet und können nicht zurückgenommen werden.

IV. Mängelrügen:
1. Der Käufer hat etwaige Mängel sofort, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.
2. Hat der Käufer die von uns gelieferte Ware weiterveräußert, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Die Beweislast für etwaige Mängel der Verpackung zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs trägt der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche infolge einer Zurückweisung von Packstücken oder Packmitteln durch die Behörden des Empfängerlandes bei der Einfuhr aufgrund eines behaupteten Verstoßes gegen den IPPC Standard ISPM 15 geltend macht. Im Falle willkürlicher Zurückweisungen durch die Behörden des Empfängerlandes haften wir nicht.
4. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir bereit, die beanstandeten Waren umzutauschen oder, falls das nicht möglich ist, zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Waren noch in dem gleichen Zustand befinden wie bei der Lieferung. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz aus irgendwelchen Gründen, sind ausgeschlossen.
5. Rücksendungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig und müssen frachtfrei erfolgen.

V. Zahlung:
1. Falls nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig.
2. Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Nehmen wir trotzdem Wechsel herein, so gehen die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen zulasten des Käufers. Sie sind sofort und in bar zu entrichten. Die Annahme von Wechseln erfolgt immer nur zahlungshalber.
3. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen, die 1 % pro angefangenen Monat betragen.
4. Falls uns Umstände bekannt werden, die auf die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, bereits hereingenommene und diskontierte Wechsel zurückzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen. Eine Pflicht zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung von Akzepten und Schecks wird nicht übernommen.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen behaupteter Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Auch die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises.

VI. Versendung:
Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers.

VII. Eigentumsvorbehalt:
1. Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren ein Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. In diesem Fall erwerben wir Miteigentum gem. § 947, 948 BGB.
3. Der Käufer tritt hiermit jetzt schon die aus einem eventuellen Weiterverkauf gegen den Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an uns ab. Die Abtretung soll zunächst als stille Zession betrachtet werden. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung dann offenzulegen, wenn uns Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen lassen.
4. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen der Ware durch Dritte unverzüglich Mitteilung zu machen.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle aus dem Liefervertrag entstehenden Verbindlichkeiten ist Bad Peterstal.

IX. Sonstiges:
Sollten einzelne der obigen Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so soll der Vertrag im Übrigen nicht berührt werden. Auch wenn wir Ihren Einkaufsbedingungen formell nicht widersprechen, gelten grundsätzlich für alle Rechtsgeschäfte unsere Verkaufsbedingungen.

Treyer Paletten GmbH · 77740 Bad Peterstal

Stand 01/2021

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